Überraschender Erfolg für die EU: Der Europäische Gerichtshof hat die Klage Großbritanniens gegen das Verbot für Leerverkäufe abgewiesen - entgegen des Antrags des Generalanwalts. Die Regierung in London hatte die Rechtsgrundlage für die Kompetenz der europäischen Börsenaufsicht angezweifelt.
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