giovedì 27 luglio 2017

Bundesarbeitsgericht: Daten aus Spähsoftware sind kein Kündigungsgrund

Eine Chefin ließ die Computer ihrer Mitarbeiter überwachen - und kündigte einem Angestellten, weil dieser den Rechner während der Arbeitszeit privat nutzte. Zu Unrecht, wie nun das Bundesarbeitsgericht urteilte.

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