mercoledì 8 novembre 2017

Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht für drittes Geschlecht im Geburtenregister

Auch Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, soll in Zukunft ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität "positiv" im Geburtenregister eintragen zu lassen: Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

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